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   LAG Niedersachsen, 09.10.1998 - 3 Sa 561/98   

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https://dejure.org/1998,12658
LAG Niedersachsen, 09.10.1998 - 3 Sa 561/98 (https://dejure.org/1998,12658)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.10.1998 - 3 Sa 561/98 (https://dejure.org/1998,12658)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - 3 Sa 561/98 (https://dejure.org/1998,12658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Feststellung einer Sozialplanforderung zur Konkurstabelle; Möglichkeit im betriebsratslosen Betrieb einen Sozialplan zwischen der Gesamtbelegschaft und dem Konkursverwalter abzuschließen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung einer Sozialplanforderung zur Konkurstabelle; Möglichkeit im betriebsratslosen Betrieb einen Sozialplan zwischen der Gesamtbelegschaft und dem Konkursverwalter abzuschließen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.03.1968 - 3 AZR 54/67

    Angestellter - Versorgungszusage - Laufende Rente - Kapitalzahlung - Verjährung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.10.1998 - 3 Sa 561/98
    Es soll verhindert werden, daß über derartige Leistungen des täglichen Lebens tatsächliche Unklarheiten bestehen, die die Rechtssicherheit gefährden könnten (vgl. Palandt, Heinrichs, § 196 BGB Rn. 1; MüKo, v. Feldmann, § 196 BGB, Rn. 1; vgl. auch BAG, Urteil vom 28.03.1968 - 3 AZR 54/67 - AP Nr. 4 zu § 195 BGB).
  • LAG Bremen, 23.11.1982 - 4 Sa 152/82

    Abfindung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.10.1998 - 3 Sa 561/98
    Insoweit schließt sich die Kammer der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 23.11.1982 (4 Sa 152/82 - EzA § 9 n.F. KSchG Nr. 12) an.
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98

    Kein Sozialplan im Konkurs ohne Betriebsrat

    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 3 Sa 561/98 -.

    9 AZR 912/98 3 Sa 561/98.

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Oktober 1998 - 3 Sa 561/98 - aufgehoben.

  • LAG Niedersachsen, 26.01.2001 - 10 Sa 1753/00

    Verjährung von Abfindungen, die als Entschädigung für den Verlust des

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 1999, mit der festgestellt worden ist, dass dieser Weg aus Gründen des Gläubigerschutzes nicht möglich war, ist die Vereinbarung auf den Kern des von den Parteien Gewollten zurückzuführen: Diese wollten letztlich individualrechtliche Ansprüche der einzelnen Arbeitnehmer gegenüber dem Beklagten, die aber nur nach den für Sozialplanansprüche im Konkurs geltenden Grundsätzen befriedigt werden, also mit einem Rangrücktritt belastet sein sollten (so schon LAG Niedersachsen, 09.10.1998, 3 Sa 561/98 ).

    Vielmehr ergibt die Auslegung des § 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB , dass die zwischen den Parteien am 29. April 1994 vereinbarte Abfindung keinen Lohn im Sinne dieser Vorschrift darstellt, weil sie kein Äquivalent für die erbrachte Arbeitsleistung des Klägers war (i.E. ebenso LAG Niedersachsen, 09.10.1998, 3 Sa 561/98 ; LAG Bremen, 23.11.1982, EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 12; KR-Spilger, 5. Aufl., 1998, § 10 KSchG, Rz. 22 b a.E.).

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